Bekanntmachung zu Wahlvorschlagsliste
Liebe Gemeindeglieder,
für die Wahl der Kirchenältesten unserer Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde am 1. Dezember 2019 hat der Gemeindewahlausschuss im Verfahren nach §§ 65 bis 68 LWG folgende wählbaren Gemeindeglieder in die Wahlvorschlagsliste aufgenommen:
- Hoek, Markus
- Klein, Alexander
- Klein, Monika
- Schupp, Jan
- Schwedes, Daniel
- Thomas, Kerstin
Innerhalb einer Frist von fünf Tagen kann jedes im Wählerverzeichnis eingetragene Gemeindeglied beim Gemeindewahlausschuss gegen die Aufnahme einer Kandidatin oder eines Kandidaten in die Wahlvorschlagsliste schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass die oder der Vorgeschlagene die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit (§§ 3 und 4 LWG) nicht erfüllt.
Die in die rechtskräftig abgeschlossene Wahlvorschlagsliste aufgenommenen Kandidierenden zur Wahl der Kirchenältesten unserer Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde werden gemäß § 71 LWG im Rahmen eines Gottesdienstes am 03. November 2019 vorgestellt. Alle Gemeindeglieder sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen.
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.
Helmsheim, 5. Oktober 2019
Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
gez. Elke Kropp